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Die Operationen der transnationalen Entsendung von Zeitarbeitern und die Dienstleistungsaktivitäten innerhalb des europäischen Territoriums seitens Unternehmen der Mitgliedstaaten sind durch europäische Gesetze genehmigt und sollen durch die spezifischen Gesetze eines jeden Landes ergänzt werden.
Zutreffende Gesetze RICHTLINIE 96/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. RICHTLINIE 2008/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Leiharbeit
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Richtlinie 96/71/GE Die Richtlinie 96/71/GE bezieht sich auf die Entsendung von Arbeitern innerhalb des Territorium der Europäischen Union im Rahmen von Dienstleistungen. Diese Richtlinie genehmigt und reguliert, unter anderen Erwägungen, die Entsendung eines Arbeiters eines Unternehmens, das seinen Sitz auf dem Territorium eines Mitgliedstaates hat oder dort seine Aktivität ausübt in seiner Qualität als Zeitarbeitsunternehmen oder Unternehmen, das einen Arbeiter überlässt.
Richtlinie 2008/104/GE Ziel dieser Richtlinie ist es, für den Schutz der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die Qualität der Leiharbeit zu verbessern, indem die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern gemäß Artikel 5 gesichert wird und die Leiharbeitsunternehmen als Arbeitgeber anerkannt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein angemessener Rahmen für den Einsatz von Leiharbeit festgelegt werden muss, um wirksam zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen beizutragen.
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